Medizinproduktberater:in werden
Hunderttausende Medizinprodukte sind auf dem Markt. Medizinproduktberater:innen stehen im Dienst von herstellenden Unternehmen - und informieren Ärzte, Spitäler, Sanitätshäuser und Apotheken über neue Arzneimittel und vertreiben sie. Dafür müssen sie ihre Sachkenntnis gegenüber den Behörden nachweisen.
Ausbildung gemäß Medizinproduktegesetz
Medizinproduktberater:innen sind Außendienstmitarbeiter:innen, deren Tätigkeit im Medizinproduktegesetz geregelt ist. In der Ausbildung bereiten sie sich auf Ihre künftigen Aufgaben vor - als Verbindungsglied zwischen Lieferanten und Anwender:innen.
Sie sind in der Lage
- Ihre Produkte zu erklären, zu beraten und zu informieren
- auf deren sichere Handhabung hinzuweisen
- Informationen beim Einarbeiten des medizinischen Personals zu geben
- Vorkommnisse, Nebenwirkungen, technische Mängel, Gegenanzeigen, Verfälschungen oder sonstige Risiken zu erkennen und zu melden
Umfassende Kenntnisse über Medizinprodukte
Im Umgang mit Arzneimitteln sind viele verschiedene Regelungen und Gesetze relevant, z.B. EU-Richtlinien, das Medizinproduktegesetz, Arzneimittelgesetz, Elektrotechnikgesetz, Maß- und Eichgesetz, Krankenanstaltengesetz,- und Kuranstaltengesetz, Preisgesetz, Vergabegesetze und einige mehr.
Darüber hinaus beschäftigen Sie sich in der Ausbildung mit
- medizinischen und anatomischen Grundkenntnissen und Fachausdrücken
- CE-Kennzeichnung
- Klassifizierung von Medizinprodukten
- Post Market Surveillance
- Qualitätsmanagement
- Behörden und Einrichtungen des Gesundheitswesens
Ideal für Vertriebs- und Außendienst von Medizinprodukten
Die Ausbildung richtet sich an Personen, die im Vertriebs- oder Außendienst mit Medizinprodukten beschäftigt sind. Außerdem profitieren Personen, die naturwissenschaftlich, medizinisch oder medizintechnisch ausgebildet sind sowie über medizinische und/oder technische Grundkenntnisse verfügen.