Tiere fachgerecht versorgen lernen
Viele träumen davon, mit Tieren zu arbeiten. Doch auch der fachgerechte Umgang mit Tieren muss erlernt werden. Im WIFI-Lehrgang Tierhaltung und Tierschutz erarbeiten Sie sich die notwendigen Kenntnisse, um entsprechend den gesetzlichen Anforderungen der Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung Tiere im Zoofachhandel, in Tierheimen, Tierpensionen o. ä. qualifiziert betreuen zu dürfen.
Breit gefächerte Ausbildung
In diesem Lehrgang eignen Sie sich die rechtlichen Grundlagen Ihrer Tätigkeit an und erweitern Ihr Fachwissen im artgerechten Umgang mit Tieren. Dabei lernen Sie von Expertinnen und Experten aus der Praxis, die Sie zielgerichtet auf die Prüfung vorbereiten. Die Themengebiete sind breit gefächert:
Modul 1
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Rechtliche Regelungen zu Firmengründung, Bewilligungen, Tierschutz, Tierhaltung, Tierseuchen, landespolizeiliche Bestimmungen, Schadenersatz
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Grundlagen der
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Hygiene und Immunologie
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Infektionskunde – Entstehung von Krankheiten
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Grundlagen der Tierernährung – Anatomie, Physiologie
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Grundlagen der Haltung von Hunden, Katzen und Frettchen
Modul 2
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Besondere Haltungsvorschriften für Vögel, Kleinsäuger, Reptilien und Fische
Ihr Abschluss: WIFI-Zeugnis für Tierhaltung und Tierschutz
Am Ende des Moduls 1 und 2 legen die Teilnehmer:innen eine Prüfung ab. Bei positivem Erfolg erhalten Sie das WIFI-Zeugnis, das Sie berechtigt, als qualifizierte Betreuungsperson im Zoofachhandel, in einer Tierpension, einem Tierheim oder einer anderen gewerblichen oder wirtschaftlichen Einrichtung, in der Tiere gehalten werden, tätig zu sein.
Ideal für Menschen, die mit Tieren arbeiten
Der WIFI-Lehrgang richtet sich an Mitarbeiter:innen und Eigentümer:innen von Betrieben, in denen Tiere eine große Rolle spielen: Sie qualifizieren sich für die Arbeit in Zoohandlungen, Tierhandlungen, Tierheime, Tierpensionen, Tierasylen, Gnadenhöfen o. ä.
Modul 1 des Lehrgangs richtet sich an Personen, die im Rahmen einer gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit Tiere halten möchten, wie beispielsweise im Zoofachhandel, in Tierpensionen, in Tierheimen oder in Gnadenhöfen. Modul 2 ist zusätzlich verpflichtend von jenen zu absolvieren, die im Rahmen dieser Tätigkeit andere Tiere als Hunde, Katzen und Frettchen halten.