Zertifizierung nach dem neuen Ingenieurgesetz (IngG 2017)
Mit 1. Mai 2017 ist das neue Ingenieurgesetz (IngG 2017) in Kraft getreten. Die Qualifikation „Ingenieur“ wird damit auf neue Beine gestellt und europaweit besser verständlich und vergleichbar.
Neu ist die Form des Verfahrens zur Feststellung der beruflichen Praxis. Wer „Ingenieur“ werden will muss einen schriftlichen Antrag stellen und seine fachbezogene berufliche Praxis im Rahmen eines Fachgespräches mit Experten und Expertinnen darlegen.
Zuständig dafür sind die Ingenieurzertifizierungsstellen der Wirtschaftskammern.
Mehr Infos auf WKO.at und beim BMDW.
Workshop: Punktgenaue formale und situative Vorbereitung
Die interaktiven WIFI-Workshops bereiten Sie sehr umfassend auf das Zertifizierungsverfahren vor:
- Formale Kriterien in der Antraggestaltung
- Darstellung der beruflichen Praxis im NQR-Kontext
- Simulation des Fachgesprächs
HTL-Absolventen und -Absolventinnen
benötigen 3 Jahre berufseinschlägige Praxis, stellen einen Antrag an die Zertifizierungsstelle und absolvieren ein Fachgespräch, um die Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur“ / „Ingenieurin“ zu erlangen.
Personen mit einem Meister-, Werkmeister- oder Fachakademie-Abschluss
Auch Personen, welche über einen Meister-, Werkmeister- oder Fachakademie-Abschluss verfügen, können den Ingenieur-Titel beantragen. Dazu ist der Nachweis der Hochschulreife, in Form der Matura, Berufsreifeprüfung, Lehre mit Matura oder unter bestimmten Voraussetzungen eine Studienberechtigungsprüfung, zu erbringen. Die notwendige Berufspraxis beträgt in diesem Fall 6 Jahre.