Gefahren erkennen: Sicherheitsfachkraft werden
Sicherheitsfachkräfte retten Leben. In speziellen Branchen und bei bestimmten Tätigkeiten sind Arbeitnehmer bei ihrer Arbeit besonderen Gefahren ausgesetzt. Um diese Gefahren auszugleichen, müssen die richtigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.
Sie erwerben mit der WIFI-Ausbildung Sicherheitsfachkraft eine
- europaweit anerkannte Berechtigung als Sicherheitsfachkraft
- unter gewissen Voraussetzungen die Berechtigung zur selbständigen Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft
Sicherheitsfachkräfte lernen Recht, Arbeitnehmerschutzgesetz und mehr
Die WIFI-Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft entspricht dem Arbeitnehmerschutzgesetz und behandelt folgende Inhalte:
- Einführung und Grundlagen
- Rechtliche Grundlagen und Normen
- Grundsätze der Organisation und Methoden des betrieblichen Arbeitnehmerschutzes
- Sicherheit von Arbeitssystemen mit Anwendungsfällen
- Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegung von Maßnahmen
- Psychologische und betriebssoziologische Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes - Schnittstellen mit verwandten Gebieten
Abschluss: Sicherheitsfachkraft per Gesetz
Sie werden zur Sicherheitsfachkraft gemäß dem Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ASchG) und der SFK-Verordnung ausgebildet.
Voraussetzungen zur SFK-Ausbildung
Über eine adäquate Ausbildung mit 2-jähriger Praxis verfügen oder 4 Jahre betriebliche Tätigkeit und eine erfolgreiche Aufnahmeprüfung. Adäquate Ausbildungen sind:
- abgeschlossenes Hochschulstudium oder Fachhochschule mit einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung
- Reifeprüfung einer Höheren Technischen Lehranstalt
- abgeschlossene Meisterprüfung
- abgeschlossene Werkmeisterschule
- oder vergleichbare Ausbildung.