Unfälle vermeiden und Arbeit sichern!
In Betrieben ab 11 Mitarbeitern ist die Funktion einer Sicherheitsvertrauensperson (SVP) vorgeschrieben - um Arbeitsbedingungen und Gesundheitsschutz für jeden Mitarbeiter zu gewährleisten. Die Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson wird in jedem Bundesland angeboten.
Die Sicherheitsvertrauensperson: Ansprechpartner und Vertreter
Unfallverhütung, Information, Aufzeigen von Sicherheitsmängeln, regelmäßige Rundgänge im Betrieb: Die Aufgaben von Sicherheitvertrauenspersonen sind vielfältig. Jede/r Mitarbeiter/in mit Interesse für die Themen Arbeitnehmerschutz/Sicherheitstechnik kann nach dieser Ausbildung als SVP tätig werden und eine verantwortungsvolle Funktion ausüben.
Grundlegende Kenntnisse in Arbeitssicherheit
In ca. 24 Lehreinheiten werden grundlegende Kenntnisse der Arbeitssicherheit vermittelt:
- Betriebliche Unfallverhütung
- Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften - in Bezug auf Betriebsmittel und -einrichtungen
- Schutzvorrichtungen
- Information über Schutzmaßnahmen
- Motivation zum sicheren Verhalten im Betrieb
- Umgang und Kontrolle persönlicher Schutzausrüstung
- Gesetzliche Bestimmungen