Jetzt Bädertechniker/in werden!

Bädertechniker/innen sind qualifiziert, die technischen Einrichtungen für den Schwimmbetrieb zu warten und zu bedienen.

Zu den technischen Einrichtungen zählen z.B. Badewasser-Aufbereitungsan­lagen, zuständig ist. Ein Mindestalter von 18 Jahren ist Voraussetzung.

Mit 1.12.2008 trat die ÖNORM S 1150 in Kraft. Sie regelt die Anforderungen an die Ausbildung von geprüftem Bäderpersonal - auch Badetechniker/innen.

Ausbildung im Bereich Bädertechnik

  • Bäderhygiene und Betriebsführung
  • Betriebsüberwachung - Beckenbäder
  • Kommunikation und Beschwerdemanagement
  • Sicherheitstechnik, Nutzungssicherheit
  • Badeanlagen - Grundlagen
  • Wasseraufbereitungstechnik
  • Technische Anlagen
  • Haustechnik Grundlagen
  • Rechtliche Grundlagen
  • Eigenschaften von Wasser

Bäderpersonal: Ausbildungen von A bis Z

Badepersonal

Die Einhaltung der Badeordnung ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine qualifizierte Badeaufsicht gibt Acht bei Beckenbädern, Oberflächengewässern und Kleinbadeteichen sowie Klein- und Großbecken. Außerdem leistet sie gegebenenfalls Erste Hilfe. Die Badeaufsicht-Ausbildung ist der erste Schritt auf dem Weg zur Bademeister/in.
Ausbildungen für Bäderpersonal

Saunawart

Saunawarte sind für Saunaanlagen verantwortlich - unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte.
Mehr Infos zu Saunawarten

Fitness & Wellness

Die WIFIs bieten Ausbildungen für verschiedene Fitness- und Wellness-Berufe. Praxisnahes, fundiertes Wissen und Gesundheitsverträglichkeit steht dabei immer im Mittelpunkt.
Mehr Infos zu Fitness und Wellness