Jetzt Fremdenführer-Ausbildung anpacken!
Sie sind kommunikativ, haben eine gute Allgemeinbildung, ausgezeichnete Fremdsprachenkenntnisse möglichst in zwei Sprachen und Organisationstalent? Sie interessieren sich für Geschichte, Kunst, Kultur und Politik und geben Ihr Wissen gerne weiter? Dann sind Sie genau richtig bei der WIFI-Ausbildung zum geprüften Fremdenführer.
Ja, ich hätte gerne mehr Informationen!
Fremdenführer: Professionelle Botschafter
Der Tourismus ist und bleibt einer unserer wichtigsten Wirtschaftszweige. Um unseren Gästen Land und Leute, Volkskunde und Kulturschätze möglichst nachhaltig näher zu bringen, ist eine professionelle Ausbildung unerlässlich. Ob Sie selbständig oder in einem bestehenden Unternehmen als Fremdenführer/in arbeiten wollen, der WIFI-Lehrgang bereitet Sie praxisorientiert auf die notwendige Befähigungsprüfung vor.
Ausbildung: Von der Historie zur Trainings-Fremdenführung
Der Lehrgang besteht aus vier Semestern und ist systematisch geschichtlich aufgebaut. Neben allgemeiner Geschichte erhalten Sie einen detaillierten Unterricht in:
- Atemtechnik- und Rhetorikübungen
- Verhaltensstrategie und Erste Hilfe
- Kunst- und Kulturgeschichte
- Heimat- und Volkskunde
- Politischer Bildung
- Grundzügen der Wirtschafts-, Sozial- und Rechtskunde
- Rechnungswesen und Betriebswirtschaft
- Fremdenverkehrs- und Wirtschaftsgeographie
- Fremdenverkehrslehre
Einen besonderen Schwerpunkt bildet die praktische Arbeit. Durch Exkursionen, etwa Führungen in Museen oder Kirchen als auch Rhetorikübungen, aber auch "Trainingsführungen" erhalten und stärken Sie die Kompetenzen, die Sie als Fremdenführer/in im Umgang mit Menschen auszeichnet.
Prüfung zum Fremdenführer
Die Befähigungsprüfung für Fremdenführer/innen besteht aus mehreren Modulen:
- der praktischen Prüfung: Probeführung, Allgemeinbildung und fachliche Kenntnisse (Geschichte, politischer Bildung, etc.)
- der schriftlichen Prüfung
- einer Projektarbeit mit Fallbeispiel
Etwaige Anrechnungen oder allgemeine Fragen zum Prüfungsablauf sind direkt mit den Prüfungsstellen des entsprechenden Bundeslandes abzuklären.