Jetzt Bildungskarenz in Teilzeit anpacken!
Die Bildungsteilzeit ermöglicht eine Weiterbildung, während das Dienstverhältnis aufrecht bleibt. Dafür braucht es eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in, die die Dauer, das Ausmaß und die Lage der Weiterbildung regelt. Für viele ist die Bildungsteilzeit eine Chance, berufsbegleitend Abschlüsse zu erwerben.
Hier finden Sie nähere Infos zur Bildungskarenz.
Kurse für die Bildungsteilzeit
An den WIFIs finden Sie zahlreiche Kurse und Ausbildungen für die Bildungsteilzeit. Angebote finden Sie bei Ihrem Landes-WIFI.
Die Expertinnen und Experten der WIFI-Bildungsberatung widmen sich Ihren Weiterbildungswünschen gerne auch persönlich.
Speziell schulische Ausbildungen oder Online-Kurse können auch neben der Erwerbsarbeit absolviert werden.
Bildungsteilzeit: Häufig gestellte Fragen
Welche Voraussetzungen gibt es für die Bildungsteilzeit?
Wer Bildungsteilzeit beantragen will, muss in einem Dienstverhältnis ununterbrochen zumindest sechs Monate gearbeitet haben. Innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren kann dann Bildungsteilzeit im Ausmaß von mindestens 4 Monaten bis maximal 24 Monaten vereinbart werden.
Es ist möglich, die Bildungsteilzeit in Teilen in Anspruch zu nehmen. Dafür muss ein Teil mindestens 4 Monate dauern. Die Gesamtdauer der einzelnen Teile darf innerhalb der Rahmenfrist 2 Jahre nicht überschreiten.
Die bisher vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit ist um mindestens 25 Prozent, maximal jedoch um 50 Prozent zu reduzieren. Dabei Gilt: Während der vereinbarten Bildungsteilzeit muss die wöchentliche Normalarbeitszeit mindestens zehn Stunden betragen und über der Geringfügigkeitsgrenze liegen.
Wie oft kann man Bildungsteilzeit beantragen?
Eine neuerliche Bildungsteilzeit kann frühestens nach Ablauf von vier Jahren ab Beginn der letzten Bildungskarenz angetreten werden.
Wie hoch ist das Bildungsteilzeitgeld?
Während der Bildungteilzeit erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Bildungsteilzeitgeld. Das Bildungsteilzeitgeld wird für jede volle Arbeitsstunde, um die die wöchentliche Normalarbeitszeit verringert wird, zu einem aktuellen Satz festgelegt.
Bildungsteilzeit und Bildungskarenz können kombiniert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der WKO und des AMS.