Jetzt Bildungskarenz in Teilzeit anpacken!

Die Bildungsteilzeit ermöglicht eine Weiterbildung, während das Dienstverhältnis aufrecht bleibt. Dafür braucht es eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in, die die Dauer, das Ausmaß und die Lage der Weiterbildung regelt. Für viele ist die Bildungsteilzeit eine Chance, berufsbegleitend Abschlüsse zu erwerben.

Hier finden Sie nähere Infos zur Bildungskarenz.

Bildungsteilzeit/Bildungskarenz wird Weiterbildungszeit

Die Bildungsteilzeit wird durch die Weiterbildungszeit ersetzt. Die Zielsetzung: Möglichkeiten zur Weiter­bildung insbesondere für weniger qualifizierte Beschäftigte zu schaffen, die ihre Chancen am Arbeitsmarkt verbessern möchten.

Glühbirne Symbol

Auslaufen der Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit

Wann die Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit ausläuft

Am 7. März 2025 wurde die vorübergehende Abschaffung der Bildungskarenz und der Bildungsteilzeit im Parlament beschlossen. Mit 1. Jänner 2026 soll es jedenfalls ein neues Modell geben

Grundsätzlich läuft die Bildungskarenz mit 31. März 2025 aus. Die Bildungskarenz ist darüber hinaus noch möglich, wenn sie nachweislich bis zum 28. Februar 2025 mit dem/der Arbeitgeber:in vereinbart wurde und die Bildungsmaßnahme bis spätestens 31. Mai 2025 beginnt.

Bereits zuerkannte Bildungskarenzen können fortgesetzt werden. 

Arbeitsrechtlich gilt:

Von einer bis 31. März 2025 vereinbarten Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit können Sie zurücktreten. Darüber hinaus wird es weiterhin möglich sein, mit dem/der Arbeitgeber:in eine Bildungskarenz zu vereinbaren – allerdings ohne Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgeld vom AMS.

Kurse für die Bildungsteilzeit

An den WIFIs finden Sie zahlreiche Kurse und Ausbildungen für die Bildungsteilzeit. Angebote finden Sie bei Ihrem Landes-WIFI.

Die Expertinnen und Experten der WIFI-Bildungsberatung widmen sich Ihren Weiterbildungswünschen gerne auch persönlich.

Speziell schulische Ausbildungen oder Online-Kurse können auch neben der Erwerbsarbeit absolviert werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der WKO und des AMS.