Food & Design: Einzigartiger Design-Lehrgang
Essen liegt im Trend. Dabei geht es nicht nur ums Konsumieren, sondern um Erfahrungen. Konsumenten verlangen nach neuem Essen, neuen Utensilien, neuen Räumen. Als Food Designer:in entwickeln Sie dafür innovative Konzepte.
Im akademischen Lehrgang Food Design lernen die Teilnehmer/innen, Nahrungsmittel zu inszenieren, zu entwickeln und zu verkaufen. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der New Design University St. Pölten durchgeführt.
Food & Design heißt Konzepte entwickeln und umsetzen
Ihre Food Design Skills können Sie in verschiedenen Bereichen einsetzen:
- Konzepte für Gastronomie- und Hotelbetriebe entwickeln
- Produkte für Lebensmittelhersteller kreieren
- Beratung für Ferienregionen, landwirtschaftlich geprägte Gebiete oder herstellende Unternehmen
- Food Design Events umsetzen
- Trends setzen und die internationale Szene erobern
Studieninhalte: Food & Design für die Praxis
Das Herzstück des Lehrgangs sind Design-Workshops. Sie erlernen den gesamten Ablauf von Food Design Prozessen und werden so zu kritischen und experimentellen Designer/innen.
- Entwurfsstudio
- Designgrundlagen: Design- & Kulturgeschichte, Designtechniken, Food Design Strömung ...
- Produktentwicklung und Lebensmitteltechnologie
- Nachhaltigkeit & Food Design
- Designpraxis: Experimentelles praktisches Food Design u.a.
- Gastronomische Praxis: Kochen, Servieren, Warenkunde u.a.
Ihr Abschluss: Akademische:r Expertin/Experte
Im Lehrgang erarbeiten sich die Teilnehmer/innen die theoretischen und praktischen Voraussetzungen für Funktionen in der Lebensmittelbranche. Nach vier Semestern erwerben die Teilnehmer/innen den Titel Akademische:r Expertin/Experte.
Ideal für Design- und Tourismus-Fachleute
Der universitäre Lehrgang richtet sich an Absolventinnen und Absolventen von Tourismusschulen und Schulen aus den Bereichen Möbelbau, Design und Nachhaltigkeit, Fachleute aus den Bereichen Gastronomie und Tourismus, Produkt-, Industrie- und Interior Designer:innen usw.
Voraussetzung für die Zulassung ist
- Reifeprüfung (Matura, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer mindestens zweijährigen facheinschlägigen Berufspraxis
- Aufnahmegespräch mit der Lehrgangsleitung
- Mindestalter von 18 Jahren